Kompetenzen

Insolvenzverwaltung

Ein Schwerpunkt unserer langjährigen Tätigkeit in Situationen von Krise, Überschuldung oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit ist die Insolvenzverwaltung. Die Rechtsanwälte Siegert & Wegener bearbeiten in diesem Bereich sowohl Insolvenzverfahren von Privatpersonen und Einzelunternehmern, als auch Unternehmensinsolvenzen. Frau Rechtsanwältin Rebecca Siegert wird von den zuständigen Gerichten sowohl im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen als auch bei Verbraucherinsolvenzverfahren regelmäßig zur Gutachterin, (vorläufigen) Insolvenzverwalterin bzw. Treuhänderin bestellt. Ferner referiert Frau Rechtsanwältin Siegert zu insolvenzrechtlichen Themen und engagiert sich als Beiratsmitglied im NIVD (Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V.) Im Bereich der Insolvenzverwaltung können wir neben modernster technischer Ausstattung zur Bearbeitung von Insolvenzverfahren auch auf ein engagiertes und hoch spezialisiertes Team von Mitarbeitern zurückgreifen, das in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Insolvenzverfahren erfolgreich abgewickelt hat. Die Insolvenz wird unsererseits nicht als Ausdruck persönlichen oder unternehmerischen Scheiterns angesehen, sondern wir verstehen derartige Situationen als Chance eines wirtschaftlichen Neustarts und sind dabei stets bestrebt, den Geschäftsbetrieb und insbesondere die Arbeitsplätze durch Restrukturierung und Reorganisation, (übertragende) Sanierung, Eigenverwaltung oder durch die Erarbeitung eines Insolvenzplanes weitestgehend zu erhalten. Die in diesem Bereich der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und Insolvenzsachbearbeiter/innen verfügen sämtlich über hervorragende fachliche Qualifikation und bilden sich regelmäßig und fachspezifisch fort.

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Sanierung / Restrukturierung / Insolvenzberatung

Die Rechtsanwälte Siegert & Wegener sanieren, restrukturieren und leisten insolvenzrechtliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen. Im Wirtschaftsleben wird der Begriff „Sanierung“ als Sammelbegriff für sämtliche Maßnahmen im Rahmen einer unternehmerischen Krisensituation verwendet, die der Wiederherstellung existenzerhaltender Gewinne dienen. Unter einer Unternehmenssanierung versteht man somit sämtliche Maßnahmen, die der nachhaltigen Gesundung der wirtschaftlichen Betätigung dienen. Wird eine Unternehmenskrise nicht rechtzeitig als solche erkannt, so können die Folgen in Kürze zu unternehmensbedrohenden Liquiditätsengpässen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit führen. Immens wichtig ist es in diesen Fällen, die Unternehmenskrise als solche möglichst frühzeitig zu erkennen, um mit entsprechenden Maßnahmen gegensteuern zu können. Regelmäßig wird die Rechtsanwaltskanzlei Siegert & Wegener mit der Erstellung von Sanierungsgutachten und –konzepten betraut.

Im Übrigen bieten wir auch Verbrauchern, die nicht selbständig tätig sind, im Falle einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen an, einschließlich Insolvenzberatung, Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, Insolvenzantragstellung sowie der Begleitung während des gesamten Insolvenzverfahrens.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Rechtsanwälte Siegert & Wegener bieten umfassende Dienstleistungen im Bereich des Handel- und Gesellschaftsrecht an. Das Kompetenzspektrum der Kanzlei erstreckt sich dabei von der gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeit in handels- oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten über Beratungsleistungen im Bereich des Rechts von Personen- und Kapitalgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung der Vertragsgestaltung bis hin zur Beratung zu Restrukturierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen unter Beachtung insolvenzrechtlicher Bezüge. Gern beraten und unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens in eine andere Rechtsform. Die Berufsträger der Rechtsanwälte Siegert & Wegener beraten Sie kompetent und professionell in sämtlichen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts.

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Privates Baurecht

Eine weitere Kernkompetenz unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet das private Baurecht. Dieses Rechtsgebiet zeichnet sich durch eine hohe gesetzgeberische Regelungsdichte aus. Daneben ist auf dem Gebiet des privaten Baurechts ein hohes Maß an technischem Sachverstand und praktischer Denkweise notwendig. In diesem Bereich verfügen die in der Kanzlei tätigen Berufsträger über mehrjährige praktische Erfahrungen. Das Dienstleistungsspektrum der Kanzlei richtet sich dabei sowohl an sämtliche bauausführenden Unternehmen als auch an Bauherren und/oder Investoren. Dabei können wir in jedem Abschnitt eines Bauprojektes für Sie tätig werden, angefangen bei der Planungsphase, über die Gestaltung der abzuschließenden Verträge und die kontinuierliche Beratung während der Bauphase bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Prozessführung

Die Rechtsanwälte Siegert & Wegener sind Prozessanwälte, d. h., die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gehört zu unserer täglichen Arbeit. Wir begreifen den Bereich der Prozessführung allerdings nicht im Sinne einer reinen gerichtlichen Tätigkeit. Vielmehr beinhaltet Prozessführung in dem von uns verstandenen Sinne insbesondere auch die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen im Vorfeld, aber auch die Durchsetzung des erstrittenen Rechts im Nachgang. Idealerweise werden wir für unsere Mandanten schon tätig, bevor ein Konflikt entsteht, beispielsweise wenn es um Fragen der rechtlichen Ausgestaltung von Verträgen geht. Denn regelmäßig lassen sich durch vorausschauend formulierte Verträge eine Vielzahl von potentiellen Konflikten bereits im Vorfeld eliminieren. Für den Konfliktfall sind wir nach Ihren Vorgaben stets und in jeder Situation des Verfahrens bemüht, immer auch die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Beilegung des Streites zu prüfen, mit Ihnen zu erörtern und hierauf hinzuwirken. Für den Fall, dass sich ein entstandener Konflikt ohne die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe nicht lösen lässt, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen in der streitigen Auseinandersetzung deutschlandweit vor sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, dem Kammergericht Berlin, Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln unsere Berufsträger entsprechende Angriffs- und/oder Verteidigungsstrategien und setzen diese im gerichtlichen Verfahren um. Auch nach Erlass einer streitbeendenden gerichtlichen Entscheidung unterstützen wir Sie bei deren Durchsetzung bis hin zur Zwangsvollstreckung.

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Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt kurz gesagt die privatrechtlichen Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (z. B. natürliche Personen und Unternehmen) untereinander. Gesetzliche Regelungen zu dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts finden sich vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daneben sind in unzähligen Spezialgesetzen wichtige zivilrechtliche Sonderregelungen enthalten, so dass die Rechtsmaterie des allgemeinen Zivilrechts insgesamt als ein komplexes Rechtsgebiet einzustufen ist. Zum Gebiet des allgemeinen Zivilrechts zählt insbesondere das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, also Fragen zu Kauf- und Werkverträgen, zu Dienst-, Miet- und Pachtverträgen aber auch Fragen einer wirksamen Stellvertretung oder einer ungerechtfertigten Bereicherung. Auch die Prüfung und Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie zivilrechtliche Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung zählen ebenso zu diesem Rechtsgebiet wie die Befassung mit dem Recht an Eigentum und Besitz, dem sog. Sachenrecht. Die Berufsträger der Kanzlei stehen Ihnen in allen Fragen und Problemen rund um das allgemeine Zivilrecht gern zur außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zur Verfügung. Dabei klären wir zunächst gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt auf um sodann mit Ihnen zielführende Lösungsmöglichkeiten zu erörtern und diese anschließend außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.

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Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff des „Wirtschaftsstrafrechts“ ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein versteht man hierunter alle Strafvorschriften und auch Ordnungswidrigkeitentatbestände, die im Bereich der Wirtschaft liegendes Handeln, Dulden oder Unterlassen sanktionieren. Typische Deliktsbereiche des Wirtschaftsstrafrechts sind beispielsweise Korruptions- und Kartellproblematiken, Untreue, Umweltstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Arbeitsstraf- und Zollstrafrecht aber auch Geldwäsche oder Delikte im pharmazeutischen Bereich. In diesen Bereichen ist gerade in letzten Jahren eine zunehmende Professionalisierung der Staatsanwaltschaften und sonstigen Ermittlungsbehörden zu beobachten, so dass die Verfolgung von Tatbeständen, die dem Wirtschaftsstrafrecht zugeordnet werden können, spürbar zugenommen hat und voraussichtlich noch weiter ansteigen wird. Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsverfahren ist eine hochprofessionelle Verteidigung regelmäßig schon aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und der möglichen erheblichen Nebenfolgen sowohl für den Beschuldigten, aber regelmäßig auch für das dahinter stehende Unternehmen, unbedingt geboten. Gerade in Wirtschaftsstrafsachen ist es für den Verteidiger des Beschuldigten von eminenter Wichtigkeit, so früh wie irgend möglich in das Verfahren eingreifen zu können, möglichst schon im Ermittlungsverfahren oder noch besser, bevor überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (Stichwort: Criminal Compliance).

Die Rechtsanwälte Siegert & Wegener übernehmen in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts gern die Verteidigung von Einzelpersonen, aber auch die Beratung von Unternehmen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen. Herr Rechtsanwalt Wegener hat sich bereits im Rahmen von Studium und Referendariat auf das Wirtschaftsstrafrecht konzentriert und anschließend u.a. den Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Osnabrück mit dem Abschluss „Master of Laws“ (LL.M.) erfolgreich absolviert. Wir verteidigen und beraten Sie bundesweit und vertreten Ihre Interessen an sämtlichen deutschen Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten, sowie dem Kammergericht Berlin und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.

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Steuerstrafrecht

Das deutsche Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle durch den Gesetzgeber sanktionierten Verstöße gegen deutsche Steuergesetze. Dabei sind die Grenzen zwischen noch zulässiger Vermeidung von übermäßigen Steuern und straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich relevantem Verhalten fließend und nicht zuletzt durch die äußerst unübersichtliche Gesetzgebung und die sich stetig fortentwickelnde Rechtsprechung auch für den Fachmann oft nicht leicht zu erkennen. Die Verfolgung von Steuerstraftaten wurde ebenso wie das Wirtschaftsstrafrecht in der jüngeren Vergangenheit durch Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und die sonstigen relevanten Ermittlungsbehörden erheblich professionalisiert, so dass der Beschuldigte oder das dahinter stehende Unternehmen unbedingt ebenso professionelle Beratung, Verteidigung und Vertretung ihrer rechtlichen Interessen in Anspruch nehmen sollten. Dies beinhaltet nicht zuletzt auch die in jüngerer Vergangenheit gehäuft auftretenden Fälle, in denen sich die Frage einer möglicherweise strafbefreiend wirkenden Selbstanzeige (deren Voraussetzungen der Gesetzgeber zum 01.01.2015 nochmals erheblich verschärft hat) stellen kann. Im Bereich des Steuerstrafrechts übernehmen die Berufsträger der Rechtsanwälte Siegert & Wegener die Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen in sämtlichen Verfahrensabschnitten bundesweit.

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Criminal Compliance

Ein sich am Wirtschaftsleben beteiligendes Unternehmen -egal welcher Größe- kann und will es sich in den wenigsten Fällen leisten, mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Beschlagnahmungen und Sicherstellungen von unternehmensrelevanten Daten, Datenträgern und sonstigen Arbeitsmitteln konfrontiert zu werden. Bereits durch die oftmals öffentlichkeitswirksam durchgeführten Ermittlungen wie Hausdurchsuchungen werden nicht nur die Kunden und die mit dem betroffenen Unternehmen kooperierenden Partner erheblich verunsichert, sondern nicht zuletzt auch die eigenen Mitarbeiter. Allein das Bekanntwerden von strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen ist dazu geeignet, ein davon betroffenes Unternehmens innerhalb kürzester Zeit in eine wirtschaftliche Krise stürzen, die im Extremfall bis zur Zahlungsunfähigkeit führen kann. Im Idealfall sollte es daher niemals überhaupt zu unternehmensrelevanten Vorfällen kommen, die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nach sich ziehen könnten. Hier setzen wir an: Im Rahmen einer Criminal-Compliance-Beratung verschaffen sich die Berufsträger der Rechtsanwälte Siegert & Wegener zunächst einen Überblick über die Unternehmensstruktur, -größe und dessen Tätigkeitsfelder und prüfen diese auf mögliche strafrechtsrelevante Risiken und Problemfelder aber auch auf bereits vorhandene Präventionsstruktur wie z. B. Hinweisgebersysteme. Soweit gewünscht und erforderlich überprüfen und optimieren wir dabei auch die betriebsinternen Abläufe. Hierzu besuchen wir erforderlichenfalls auch ihr Unternehmen und führen die internen Untersuchungen direkt vor Ort durch, notwendigenfalls unter Zuhilfenahme von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und IT-Experten. Gemeinsam mit Ihnen lassen sich so Schwachstellen eliminieren und strafrechtliche Risikofaktoren ausschalten, bevor überhaupt ein strafrechtlicher Vorgang entsteht. Mit Hilfe unternehmensinterner Maßnahmen und Warnsysteme lassen sich unternehmensrelevante Straftaten in einer Vielzahl von Fällen schon im Vorfeld vermeiden.

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Straf- und Strafprozessrecht

Wir übernehmen Verteidigungen in Strafsachen und streiten hierbei sowohl im Ermittlungsverfahren, als auch im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung und im Rahmen der Rechtsmittelinstanzen für Ihre Rechte. Wir übernehmen Strafverteidigungen bundesweit und ohne fachspezifische Einschränkung. Wir bieten Beratung und/oder Strafverteidigung u. a. in den folgenden Rechtsgebieten an:

  • Arbeitsstrafrecht,
  • Berufungen und Revisionen,
  • Betäubungsmittelstrafrecht,
  • Computerstrafrecht,
  • Criminal Compliance & Internal Investigations,
  • Fahrlässigkeitsdelikte,
  • Insolvenzstrafrecht,
  • Jugendstrafrecht,
  • Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag),
  • Körperverletzungen,
  • Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht,
  • Medizin- und Arztstrafrecht, Arzneimittelstrafrecht,
  • Nebenklage, Opfervertretungen, Zeugenbeistandschaft,
  • Steuerstrafsachen,
  • Strafprozessrecht,
  • Straßenverkehrsdelikte,
  • Unternehmensstrafrecht,
  • Untreue,
  • Urkundsdelikte,
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Vermögensdelikte,
  • Wirtschaftsstrafrecht.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, wurden Sie verhaftet oder wurden Ihre Wohn- und/oder Geschäftsräume durchsucht? Oder haben Sie auf anderem Weg von gegen Sie gerichteten strafrechtlichen Ermittlungen erfahren? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie schnellstmöglich mit den Rechtsanwälten Siegert & Wegener Kontakt auf. Herr Rechtsanwalt Wegener ist ein erfahrener Strafverteidiger sowie Master of Laws im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und kämpft bundesweit an sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht Berlin und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen für Sie.

Weitere nützliche Hinweise zu den Themen: Hausdurchsuchung, Verhaftung und Ladung zur Beschuldigtenvernehmung entnehmen Sie bitte unseren FAQ.

Im Übrigen bieten wir auch Opfern von Straftaten, Nebenklägern und Zeugen in Strafsachen eine umfassende und hochprofessionelle Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.

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weitere Rechtsgebiete

Kein Rechtsanwalt wird heutzutage ernsthaft von sich behaupten können, sich in jedem erdenklichen Rechtsgebiet gleichmäßig gut auszukennen. Auch die Rechtsanwälte Siegert & Wegener bieten hierbei keine Ausnahme. Darum haben wir uns dafür entschieden, grundsätzlich nur Mandate zu Fragestellungen und Rechtsproblemen zu bearbeiten, in denen wir auch über die hierfür notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Rechtsproblem in unseren Tätigkeitsbereich fällt, zögern Sie nicht, sich in diesem Fall telefonisch, per E-Mail oder über das hiesige Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Büro wird Ihnen gern und unverbindlich Auskunft darüber erteilen, ob Ihre Rechtsangelegenheit zu unserem Kompetenzspektrum gehört.

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